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   OLG Koblenz, 22.04.2005 - 14 W 232/05   

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https://dejure.org/2005,8133
OLG Koblenz, 22.04.2005 - 14 W 232/05 (https://dejure.org/2005,8133)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.04.2005 - 14 W 232/05 (https://dejure.org/2005,8133)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. April 2005 - 14 W 232/05 (https://dejure.org/2005,8133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsgebühren bei Verbindung aktienrechtlicher Anfechtungsprozesse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtskosten bei später verbundenen Anfechtungsklagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1572
  • MDR 2005, 1017
  • DB 2005, 1449
  • NZG 2005, 817
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.2005 - 14 W 232/05
    Zur Entscheidung über die Beschwerde gegen den Beschluss des Vorsitzenden (an Stelle) der Kammer für Handelssachen ist der Senat als Kollegium berufen (BGH WM 2004, 348, 349).
  • OLG Oldenburg, 24.10.2002 - 9 W 49/02

    Beschwerde gegen einen auf einer Kostengrundentscheidung aus einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.2005 - 14 W 232/05
    Das ist allgemeine Meinung in der prozessrechtlichen und der gebührenrechtlichen Literatur (Stein-Jonas-Leipold, ZPO, 22. Aufl. § 147, RN 27, 28; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 147, RN 10; Meyer, JurBüro 2003, 187; OLG Oldenburg, JurBüro 2003, 322).
  • BGH, 14.04.2010 - IV ZB 6/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Berechnung der Termins- und der Verfahrensgebühr bei

    Die Gegenstandswerte sind zu addieren und aus dieser Summe sind diejenigen Gebühren zu errechnen, deren Tatbestand nach der Verbindung erfüllt wird, § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG (vgl. auch KG KGR Berlin 2008, 486; OLG Koblenz MDR 2005, 1017; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2001, 270; Xanke in Göttlich/Mümmler aaO "Verbindung" 2.2 S. 1053 f.).
  • BGH, 14.05.2013 - II ZB 12/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einwendung des Kostenerstattungsschuldners gegen den

    bb) Entgegen der Sicht der Rechtsbeschwerde bleiben die vor der Verbindung der Klagen nach § 246 Abs. 3 Satz 6 AktG entstandenen Gerichtskosten auch nach der Prozessverbindung bestehen (BGH, Urteil vom 8. Februar 2011 - II ZR 206/08, ZIP 2011, 637 Rn. 13; OLG Koblenz, MDR 2005, 1017; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 542; aA Schwab in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 246 Rn. 26 ; allgemein für eine Verbindung nach § 147 ZPO: Hartmann, KostG, 42. Aufl., § 35 GKG Rn. 12; Meyer, GKG/FamGKG, 13. Aufl., § 3 GKG Rn. 17; MünchKommZPO/Wagner, 4. Aufl., § 147 Rn. 15; Musielak/ Stadler, ZPO, 10. Aufl., § 147 Rn. 9; Zimmermann in Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 2. Aufl., Nr. 1210 KV GKG Rn. 15; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 147 Rn. 10).
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Fehlens von

    Dabei war zu berücksichtigen, dass die Verbindung aktienrechtlicher Anfechtungsprozesse nicht die zuvor in den einzelnen Verfahren angefallen Gerichtsgebühren mehr berührt und die Verfahrensgebühr in diesen später verbundenen Verfahren bereits in voller Höhe mit der Einreichung der Klageschrift entstanden ist (vgl. OLG Koblenz NZG 2005, 817 m. w. Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit des Klagebeitritts eines bereits als

    Unabhängig von der Frage, ob ein solcher Klägerbeitritt bei der aktienrechtlichen Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NZG 2001, 277 = AG 2001, 315) überhaupt wegen der Möglichkeit der streitgenössischen Nebenintervention möglich oder erforderlich ist, oder ob für die Zustellung des Beitrittsschriftsatzes die beitretenden Kläger erst einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen haben, da im aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren die Vorschusspflicht für alle Kläger in voller Höhe mit der Einreichung der Klageschrift entsteht (vgl. OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 40/06 - OLG Koblenz NZG 2005, 817 m. w. Nachw.), ist die Sachdienlichkeit schon deswegen zu verneinen, weil ohne Zulassung des Klagebeitritts die Sache entscheidungsreif ist, während bei Zulassung ein neues Prozessrechtsverhältnis zur Beklagten begründet wird und der Beklagten auf ihren Antrag hin eine neue Erwiderungsfrist zu setzen (vgl. Greger in Zöller ZPO, 26. Aufl., § 263 Rz. 269 und erneut in die mündliche Verhandlung einzutreten wäre (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2009 - 10 W 59/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorschusszahlung auf die

    Der Gesetzgeber hat berücksichtigt, dass die Streitwertfestsetzung im Einzelfall zu einer unzumutbaren Kostenbelastung führen kann und für diesen Fall die Möglichkeit eines Antrags nach § 247 Abs. 2 AktG vorgesehen (vgl. OLG Koblenz MDR 2005, 1017).
  • LG Frankfurt/Main, 18.03.2008 - 5 O 211/07

    Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses der Aktionäre einer Spezialbank

    Bei der Kostenentscheidung war weiter zu berücksichtigen, dass die Verbindung aktienrechtlicher Anfechtungsprozesse nicht die zuvor in den einzelnen Verfahren angefallen Gerichtsgebühren mehr berührt und die Verfahrensgebühr in diesen später verbundenen Verfahren bereits in voller Höhe mit der Einreichung der Klageschrift entstanden ist (vgl. OLG Koblenz NZG 2005, 817 [OLG Koblenz 22.04.2005 - 14 W 232/05] m. w. Nachw.).
  • OLG München, 28.05.2019 - 7 W 598/19

    Streitwertfestsetzung nach Verbindung mehrerer aktienrechtlicher

    Richtig ist zwar, dass die einzelnen Verfahren bis zur Verbindung rechtlich selbständig waren und die in diesen Verfahren bis zur Verbindung entstandenen Gebühren daher bestehen bleiben (BGH, Beschluss vom 14.5.2013, II ZB 12/12, Rz. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 22.4.2005, 14 W 232/05, Rz.8).
  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2008 - 5 O 113/08

    Aktiengesellschaft: Angaben zur Stimmrechtsausübung bei der Einberufung der

    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 100, 101 ZPO, wobei zu berücksichtigen war, dass die Kläger die Beschlüsse der Hauptversammlung in unterschiedlicher Weise angegriffen haben, und die Verbindung aktienrechtlicher Anfechtungsprozesse nicht die zuvor in den einzelnen Verfahren angefallen Gerichtsgebühren mehr berührt und die Verfahrensgebühr in diesen später verbundenen Verfahren bereits in voller Höhe mit der Einreichung der Klageschrift entstanden ist (vgl. OLG Koblenz NZG 2005, 817 m. w. Nachw.).
  • KG, 13.01.2009 - 5 W 207/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Gebühren der Prozessbevollmächtigten einer

    Vielmehr waren die Prozessbevollmächtigten der Beklagten bis zur Verbindung in vier verschiedenen Angelegenheiten tätig (Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. § 15 RVG, RdNr. 37 m.w.N.;, vgl. auch Hansens, Kostenfestsetzung gegen Streitgenossen; Angelegenheit in nachträglich verbundenen aktienrechtlichen Anfechtungs-und Nichtigkeitsklagen, RVGreport, 2008, 138, 139; OLG Koblenz, MDR 2005, 1017 zu den Gerichtsgebühren in aktienrechtlichen Anfechtungsklagen vor der Verbindung).
  • OLG Hamburg, 25.11.2010 - 4 W 269/10

    Gerichtskostenermäßigung nach Verbindung mehrerer aktienrechtlicher

    Letzteres ist einhellige Auffassung (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl., Rn. 10 zu § 147 ZPO m.w.Nachw.; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Rn. 3 zu § 40 GKG; Meyer, GKG, 10. Aufl. Rn. 10 zu § 45 GKG; Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG-FamGKG, Rn. 7 zu § 32 GKG und Rn. 31 zu Nr. 1211 KV GKG) und gilt auch dann, wenn eine Verbindung - etwa nach § 246 Abs. 3 AktG - zwingend vorgeschrieben ist (Meyer, a.a.O.; OLG Koblenz MDR 2005, 1017).
  • VG Cottbus, 05.01.2022 - 1 KE 32/21
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